Senden sie uns ihr Anliegen, wenn es nichts mit der Vermietung, Mietgesuchen oder Administration zu tun hat. Für all diese Anliegen ist die jeweilige Verwaltung zuständig. Wir leiten ihr Anliegen weiter, sofern dies von den Verwaltungen bearbeitet werden kann, ansonsten beantwortet wir ihr Anliegen gerne.